Ernährungstherapie
Diese Seite befindet sich derzeit in Arbeit!
Eine Ernährungstherapie darf im Rahmen einer ärztlichen Verordnung nach §43 SGB V durchgeführt werden.
Damit Du von Deiner Krankenkasse Unterstützung bekommst, benötigen sie von Dir die VO von Deinem Arzt und einen Kostenvoranschlag. Diesen kannst Du bei mir anfordern.
Bei weiteren Fragen kannst Du Dich jederzeit bei mir über WA melden.