Ernährungstherapie

Eine Ernährungstherapie darf im Rahmen einer ärztlichen Verordnung nach §43 SGB V durchgeführt werden.
Damit Du von Deiner Krankenkasse Unterstützung bekommst, benötigt diese eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Deinem Arzt und einen Kostenvoranschlag von mir. Diesen kannst Du bei mir anfordern.
Bei weiteren Fragen kannst Du Dich jederzeit bei mir über WA melden.